Info Nr. 4, 16.05.2025
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit dem geplanten Vorhaben “Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe“ ist es wie mit der Quadratur des Kreises in der Mathematik: Es gibt keine optimale Lösung.
Für die Einwendungen zur 3. Planänderung zum Planfeststellungsabschnitt 2 haben wir wieder Herrn Dr. Schulte gewinnen können. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Naturschutz, er ist geradezu prädestiniert für unsere Belange mit der Umweltverträglichkeitsprüfung für die FFH-Naturschutz-Gebiete „Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal“ und dem im Süden angrenzenden „Stellmoorer Tunneltal“, der zur Stadt Hamburg gehört.
Die DB Netz AG., die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg halten sich nicht an bestehendes EU-Recht, fordern aber EU-Mittel für die unvollständige Planung der Strecke von Hamburg-Bad Oldesloe. Jedem ist bekannt, dass die Deutsche Bahn (DB) eine Erneuerung der Fernbahn- und Güterverkehrstrasse plant und in diesem Rahmen zusätzlich neue Gleise für die S-Bahnlinie S4.
Weniger wird mit der Bevölkerung diskutiert, welche Belastungen durch den bedingt erheblichen verstärkten Güterverkehr auf jeden zukommen. Auch auf dem Gebiet des Schutzes der Artenvielfalt und der Umwelt
herrscht völlige „Funkstille“.
Fast unbekannt ist außerhalb der Bahn dagegen der aktuelle Stand der Planung- vieles ist immer noch nicht festgelegt- obwohl die Strecke offiziell 2029 in Betrieb genommen werden soll.
Wie wir jetzt erfahren haben, will das Land Schleswig-Holstein mit dem Sondervermögen vom Bund Schienenprojekte finanzieren Mit dem zusätzlichen Geld vom Bund soll eine Investitionslücke von 20 Milliarden Euro zumindest teilweise geschlossen werden. Als Beispiele wurden die Bahnanbindungen für den Fehmarnbelt-Tunnel, die S4 und die Sanierung der Bahnstrecke Hamburg-Kiel genannt, die zusammen ca. 6 Milliarden kosten sollen.
Nun treten Probleme durch schwierige Bodenverhältnisse bei Oldenburg in Schleswig-Holstein auf und stellen die Planer der Bahnanbindung zum geplanten Ostseetunnel vor fast unlösbare Herausforderungen. Der Oldenburger Bruch sei wegen Torf und Schlammablagerungen sehr weich. Deshalb will die Bahn jetzt Betonpfähle, auf denen später die Schienen verlegt werden, mehr als 30 Meter tief in den Boden rammen.
Das stellt man jetzt fest, wo die eigentlichen Bauarbeiten voraussichtlich 2026 beginnen sollten. Wie wir erfahren haben, hat man so ähnliche Gedankenspiele auch für die Verlegung der Gütergleise in den FFH- Naturschutzgebieten, s.o., Die jetzige Planung verstößt gegen den europarechtlich abgesicherten Schutz des FFH-Gebietes und ist gem. Abs. BNatSchG unzulässig.
Warum weicht man nicht bei solchen schwerwiegenden Bodenverhältnissen auf mögliche Alternativ-Strecken aus.???
Was sagt eigentlich der Bundesrechnungshof zu so einer ungeheuerlichen Steuerverschwendung???
Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender
Info Nr.3 im April 2025
Im Eingangsbereich zum Ahrensburger Tunneltal steht auf einer Gedenktafel folgender Einleitungstext:
„1982 wurde das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal vom Land Schleswig-Holstein als Naturschutzgebiet und Grabungsschutzgebiet mit 339 ha ausgewiesen. Das im Süden angrenzende „Stellmoorer Tunneltal“ gehört der Stadt Hamburg und wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt.
Zusammen mit dem Höltigbaum im Südosten bilden die Gebiete einen zusammenhängenden Schutzgebietskomplex von über 1000 ha, der die Formenvielfalt der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte abbildet. Im Unterschied zu vielen anderen Naturschutzgebieten sollen hier neben Pflanzen und Tieren insbesondere auch die geologisch und archäologisch bedeutsamen Stätten erhalten und geschützt werden.“
Die DBInfraGO, Hamburg und Schleswig-Holstein halten sich nicht an bestehendes EU-Recht, fordern aber EU-Mittel für die unvollständige Planung der Strecke von Hamburg nach Bad Oldesloe. Der Ausbau der Bahnstrecke ist in Wahrheit für den explodierenden Güterverkehr geplant, mitten durch Wohngebiete Hamburgs.
Der Etikettenschwindel bewirkt, dass die massiven Einschnitte ins Eigentum der Anrainer dem Güter- und im Wesentlichen nicht dem Nahverkehr mit der geplanten S 4(Ost) geschuldet sind. In der Tat, die Güterzüge haben
Vorrang, sie sollen nicht auf der Bestandsstrecke rollen, sondern bekommen zwei neue zusätzliche Gleise durch das von der EU hochgeschützte FFH-Naturschutzgebiet“ Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal“, obwohl es Alternativ-Möglichkeiten gibt.
Da hierzu auch die bestehenden Gleise aufgenommen und neu verlegt werden müssen, entsteht in Wahrheit eine Neubaustrecke, die auch rechtlich so einzustufen wäre.
Aus der umfangreichen Dokumentation der EU für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze ist folgender Punkt beachtenswert: Kapitel II Art.10 Abs.2b. Um Artikel 10 zu erfüllen, ist insbesondere die „Verringerung der Belastung städtischer Gebiete durch die negativen Auswirkungen des Schienen- und Straßendurchgangsverkehrs“ zu beachten. Was sagt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die ab dem 04.01.2023 zum Gesetz geworden ist. Sie muss jetzt gemacht werden.
Im Erörterungstermin im April 2024 gab es eine Menge Kritikpunkte, die behoben werden müssen. Wir befinden uns noch immer im PFA 2, dafür hat die DBInfraGO nun die 3.Planänderung beim EBA eingereicht,
Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 23. Mai 2025 vorgebracht werden. Wir werden uns mit der UVP beschäftigen, da die Wasser- und Bodenverhältnisse des moorigen Gebietes im „Stellmoor –Ahrensburger Tunneltal“ die Verlegung von Gütergleisen nicht zulassen, dass belegen auch Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender
Info Nr.2, 08.02.2025
Mit dem geplanten Vorhaben „Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) von Hamburg nach Bad Oldesloe“ ist es wie mit der Quadratur des Kreises in der Mathematik: Es gibt keine optimale Lösung.
Im Eingangsbereich zum Ahrensburger Tunneltal steht auf einer Gedenktafel folgender Einleitungstext:
„1982 wurde das Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal vom Land Schleswig-Holstein als Naturschutzgebiet und Grabungsschutzgebiet mit 339 ha ausgewiesen. Das im Süden angrenzende „Stellmoorer Tunneltal“ gehört der Stadt Hamburg und wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt. Zusammen mit dem Höltigbaum im Südosten bilden die Gebiete einen zusammenhängenden Schutzgebietskomplex von über 1000 ha, der die Formenvielfalt der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte abbildet. Im Unterschied zu vielen anderen Naturschutzgebieten sollen hier neben Pflanzen und Tieren insbesondere auch die geologisch und archäologisch bedeutsamen Stätten erhalten und geschützt werden.“
Die jetzige Planung verstößt gegen den europarechtlich abgesicherten Schutz des FFH-Gebietes und ist gem. Abs.2 BNatSchG unzulässig. Wir appellieren an die Politik, die Umweltverträglichkeitsprüfung, die am 03.01.2023 zum Gesetz wurde, im Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal durchzuführen, zur Feststellung, ob überhaupt der moorige Boden die Standfestigkeit für die zwei schweren Gütergleise hat. Die Wasser und Bodenverhältnisse des moorigen Bodens lassen die Verlegung von Gütergleisen nicht zu, was auch Gutachten belegen.
Der Ausbau der Bahnstrecke ist in Wahrheit für den angeblich explodierenden Güterverkehr geplant, mitten durch Wohngebiete Hamburgs. Der Etikettenschwindel bewirkt, dass die massiven Einschnitte ins Eigentum der Anrainer dem Güter- und im Wesentlichen nicht dem Nahverkehr mit der geplanten S 4 (Ost) geschuldet sind.
In Wirklichkeit haben für beide beteiligten Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein die Güterzüge in der Tat Vorrang, sie bekommen dafür zwei neue Gleise neben den Bestandsgleisen. Da hierzu die bestehenden Gleise aufgenommen und neu verlegt werden müssen, entsteht in Wahrheit eine Neubaustrecke, die auch rechtlich so einzustufen wäre.
Die Güterzüge müssten eigentlich gar nicht durch dichtbesiedelte Wohngebiete Hamburgs fahren, vor allem auch nicht durch das von der EU hochgeschützte FFH-Naturschutzgebiet „Stellmoor-Ahrensburger Tunneltal“, da es Alternativstrecken gibt. Unser Vorschlag seinerzeit, die Gütergleise an die A1 zu legen, wäre zukunftsweisend. Die Politik wert sich noch.
Aus der umfangreichen Dokumentation der EU für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze ist folgender Punkt beachtenswert: Kapitel Il Art.10 Abs.2b.Um Artikel 10 zu erfüllen, ist insbesondere die „Verringerung der Belastung städtischer Gebiete durch die negativen Auswirkungen des Schienen- und Straßendurchgangsverkehrs“ zu beachten.
Die DB kündigt nun neue Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren an, wir stehen nun vor einer 3. Planänderung, das EBA hat den PFA 2 nicht wie vorgesehen im Januar 2025 rechtskräftig gemacht.
Nun müssen die überarbeitenden Katasterpläne erneut digital ausgelegt werden, was das Verfahren weiter verzögern könnte.
Eigentlich hatte die Deutsche Bahn mit der Genehmigung für den zweiten Planfeststellungsabschnitt im Januar 2025 gerechnet und so ist mit der Fertigstellung nicht vor 2027 zu rechnen. Alles rückt in weite Ferne auch bedingt durch das fehlende Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender
Info Nr.1 Januar 2025
Liebe Mitglieder!
Willkommen im neuen Jahr,
- am 14.01.2025 trafen wir uns mit der Konzernbevollmächtigten der DB für die vier norddeutschen Bundesländer, Frau Plambeck und Herrn Homfeldt, dem neuen Projektleiter für das Projekt „S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe.“ Wir kannten uns schon aus der Zeit unseres früheren Vereins „Lärmschutz- Rahlstedt“, als seinerzeit die Oberleitung und die Lärmschutzwände installiert wurden.
- in der bald endenden Legislaturperiode erhielt Hamburg noch schnell Fördermittel aus dem“ Gemeindefinanzierungsgesetz“ und der EU. Mehr als 597 Millionen Euro ermöglichen damit u.a. den Bau der zwei neuen Haltestellen Pulverhof und Holstenhofweg, sowie mehrere Über- und Unterführungen. Angepeilt wird die Fertigstellung der „S4 Strecke von Hamburg -Bad Oldesloe“ von Frau Plambeck nicht vor 2027.
- die größte Überraschung war, dass der PFA 2 nicht wie angekündigt im Januar rechtskräftig wird. Es kommt vielmehr zur 3. Planänderung. Somit sind erneut Einwendungen möglich und es gibt wieder eine Anhörungsrunde. Einer der Gründe hierfür waren die über 20 Jahre alten Katasterpläne, die den bisherigen Planungen zugrunde lagen. Nun muss also erneut nachgebessert werden.
- an eine bürgerverträgliche Planung (z. B. Studie S4neo, Studie A1 der Schiene) möchte man immer noch nicht denken. Bislang wollen die Länder Hamburg/Schleswig-Holstein immer noch an ihrer Planung festhalten, nach der die explodierenden Güterverkehre über die TEN-Strecke mitten durch Hamburg geleitet werden sollen. Die DB sieht sich nur als ausführendes Organ. Externe Gutachten werden daher nicht berücksichtigt, da ausschließlich die eigens erstellten Gutachten aus den Verkehrsministerien der Länder bzw. das Bundesverkehrsministerium in Berlin entscheiden sollen. Deshalb stellt man sich auf den Standpunkt, dass an der bisherigen Planung nichts zu ändern sei, es ist und bleibt also eine politische Entscheidung, keine Sachentscheidung. Somit geht es auch nicht in erster Linie um das Bürgerwohl. Das muss durchaus bedenklich stimmen.
- Frau Plambeck erklärt das Prozedere einer Schienenwegeplanung bei der DB: Zunächst müsse der Bedarf eines Schienenweges in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, die Projekte müssen hier hinterlegt werden. Dann entscheiden die Länder über den Gemeindefinanzierungstopf und was realisiert werden kann, z.B. spricht sie dann von der Strecke Hamburg-Lübeck als meistfrequentierten Abschnitt und dem Hamburger Hauptbahnhof, als Engpass. Es gab natürlich eine Alternativstrecke, die bereits im besonderen Bedarf eingestuft war, über Büchen.
- Wir haben uns immer gegen die Güterzüge durch dichtbesiedelte Wohngebiete ausgesprochen, doch im Zuge der Hinterlandanbindung werden wir trotzdem mit ca. 130 Zügen, davon 65 am Tag und 65 in der Nacht zu rechnen haben. Herr Homfeldt erklärte uns, dass die Güterzüge eine Länge von 835 Metern haben werden.
- Die Entlastungsmöglichkeiten des Hauptbahnhofs, die Stromfrequenzen und der Ausbau HL-Bad Kleinen werden vorangetrieben, so dass die Güterzüge, die in südlicher Richtung unterwegs sind, hier direkt fahren können ohne den Hauptbahnhof anzulaufen.
- wir sind jetzt Mitglied beim Nahverkehr Hamburg und erhalten aktuelle Nachrichten über den ÖPNV und das weitere Vorgehen mit der „S4“, unser Ansprechpartner ist Herr Hinkelmann.
- Dieter Doege ist auf eigenen Wunsch aus unserem Vorstand ausgeschieden
Viele Grüße
Claus-Peter Schmidt
1.Vorsitzender